Hessen Design

2. August 2026

FACHBEITRAG: KI-Kennzeichnungspflicht

von Andreas Knauf:

KI-Kennzeichnungspflicht ab dem 2. August 2026

Ab August 2026 gilt in der EU eine neue Regel, die auch für Designer:innen, Kreative und alle, die beruflich mit KI-Tools arbeiten, relevant ist. Die EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) schreibt vor, dass bestimmte KI-generierte Inhalte klar als solche gekennzeichnet werden müssen. Hier die wesentlichen Eckpunkte:

 

Entscheidend ist, ob ein Bild so realistisch wirkt, dass man es für eine echte Aufnahme halten könnte. Die Verordnung spricht in diesem Zusammenhang von einem "Deepfake", also einem KI-Bild, das echten Menschen, Orten oder Gegenständen ähnelt und fälschlicherweise als real wahrgenommen werden könnte. Dabei muss es sich nicht um eine konkrete erkennbare Person handeln. Es genügt, dass das Bild insgesamt realistisch wirkt. Photorealistische KI-Fotos müssen daher gekennzeichnet werden. Auch vollständig KI-generierte Persönlichkeiten, sogenannte AI Models, die in sozialen Medien oder Werbung eingesetzt werden und menschlich wirken, fallen unter diese Pflicht. Offensichtliche Illustrationen, Comics oder surreale Motive, bei denen sofort klar ist, dass sie nicht real sind, brauchen im Regelfall keine Kennzeichnung. Im Zweifel sollte man eher kennzeichnen als nicht.

 

Die Verordnung schreibt keine genaue Form vor, verlangt aber, dass der Hinweis klar und gut sichtbar ist. Ein einfaches "KI-generiert" oder "Mit KI erstellt" reicht in vielen Fällen aus. Wer ein breites Publikum anspricht, sollte den Hinweis prominent platzieren. Für den deutschen Markt sollte die Kennzeichnung außerdem auf Deutsch erfolgen. Englische Begriffe wie "#AIgenerated" haben sich in der bisherigen Rechtsprechung als problematisch erwiesen.

 

Die Kennzeichnungspflicht für Texte nach Art. 50 KI-VO gilt regelmäßig nur für Inhalte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen, also etwa journalistische Beiträge. Gewöhnliche Werbetexte fallen im Regelfall nicht darunter.

 

Betroffen sind grundsätzlich alle, die KI-Tools beruflich einsetzen, also Agenturen, Freelancer und Social Media Profis gleichermaßen. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder. Darüber hinaus ist es durchaus denkbar, dass Mitbewerber und Verbände Unterlassungsansprüche geltend machen, ähnlich wie es beim Influencer-Marketing mit fehlender Werbekennzeichnung der Fall war.

 

Andreas Knauf

Rechtsanwalt

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